Risikoanalyse und -beurteilung
Mit die wichtigste Forderung der europäischen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist die Durchführung der sog. Risikobewertung. Diese muss durchgeführt werden, um die "grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen" (Anhang I der Richtlinie) an Maschinen und Anlagen zu erfüllen.
Der Hersteller muss:
die von der Maschine/Anlage ausgehenden Gefährdungen ermitteln. Diese können von der Maschine/Anlage selbst (z.B. mechanisch, elektrisch etc.), von eingesetzten oder produzierten Materialien (brennbar - explosionsfähig, giftig etc.) im Prozess oder auch durch Verlust oder Fehlfunktion sicherheitsgerichteter Steuerungselemente herrühren.
die Gefährdungen je nach Gefährdungsart bewerten - am besten quantitativ
Maßnahmen ergreifen, um die Gefährdungen zu eliminieren bzw. auf ein akzeptables Maß zu minimieren
dabei das sog. iterative Verfahren anwenden: beseitigen oder minimieren, ergreifen von Schutzmaßnahmen, Unterrichtung der Benutzer und persönliche Schutzmaßnahmen