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Risikoanalyse und -beurteilung

Mit die wichtigste Forderung der europäischen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist die Durchführung der sog. Risikobewertung. Diese muss durchgeführt werden, um die "grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen" (Anhang I der Richtlinie) an Maschinen und Anlagen zu erfüllen.

Der Hersteller muss:

  • die von der Maschine/Anlage ausgehenden Gefährdungen ermitteln. Diese können von der Maschine/Anlage selbst (z.B. mechanisch, elektrisch etc.), von eingesetzten oder produzierten Materialien (brennbar - explosionsfähig, giftig etc.) im Prozess oder auch durch Verlust oder Fehlfunktion sicherheitsgerichteter Steuerungselemente herrühren.

  • die Gefährdungen je nach Gefährdungsart bewerten - am besten quantitativ 

  • Maßnahmen ergreifen, um die Gefährdungen zu eliminieren bzw. auf ein akzeptables Maß zu minimieren

  • dabei das sog. iterative Verfahren anwenden: beseitigen oder minimieren, ergreifen von Schutzmaßnahmen, Unterrichtung der Benutzer und persönliche Schutzmaßnahmen

Hilfsmittel können hierbei - je nach Gefährdungsursprung - verschiedene Normen sein: DIN EN ISO 12100, DIN EN ISO 13849, DIN EN 61508, DIN EN 61511

    Gerne unterstützen wir Sie bei dieser Aufgabe!