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Maschinenrichtlinie 2006/42/EG - Produktsicherheitsgesetz

Die europäische Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, in Deutschland umgesetzt in das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG), verpflichtet den Hersteller von Maschinen oder Anlagen, diese vor Inverkehrbringen dem sog. Konformitätsbewertungsverfahren zu unterziehen und mit einem CE-Zeichen und der sog. CE-Konformitätserklärung "auszustatten" - dies gilt auch für Maschinen und Anlagen, die für den "Eigengebrauch" hergestellt werden und Mitarbeitern zum Arbeiten "überlassen" werden.

Um die Anforderungen zu erfüllen, muss der Hersteller:

  • Prüfen, ob und welche Richtlinie(n) zutreffen

  • die Grenzen der Maschine/Anlage definieren

  • ggf. eine notifizierte Stelle beauftragen

  • eine Risikoanalyse und -beurteilung durchführen

  • eine Bedienungs- oder Montageanweisung erarbeiten

  • die erforderliche technische Dokumentation zusammenstellen (Statische Berechnungen, Stromlaufpläne, Risikobeurteilung, Bedienungsanleitung oder Montageanleitung etc.)

  • je nach Art der Maschine oder Anlage Konformitätserklärung oder Einbauerklärung ausstellen

  • je nach Art der Maschine oder Anlage CE-Kennzeichnung anbringen

  • bei Änderungen diese bewerten und je nach Ergebnis ein neues CE-Konformitätsbewertungsverfahren durchführen

Gerne unterstützen wir Sie bei den oben genannten Aufgaben!