Maschinenrichtlinie 2006/42/EG - Produktsicherheitsgesetz
Die europäische Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, in Deutschland umgesetzt in das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG), verpflichtet den Hersteller von Maschinen oder Anlagen, diese vor Inverkehrbringen dem sog. Konformitätsbewertungsverfahren zu unterziehen und mit einem CE-Zeichen und der sog. CE-Konformitätserklärung "auszustatten" - dies gilt auch für Maschinen und Anlagen, die für den "Eigengebrauch" hergestellt werden und Mitarbeitern zum Arbeiten "überlassen" werden.
Um die Anforderungen zu erfüllen, muss der Hersteller:
Prüfen, ob und welche Richtlinie(n) zutreffen
die Grenzen der Maschine/Anlage definieren
ggf. eine notifizierte Stelle beauftragen
eine Risikoanalyse und -beurteilung durchführen
eine Bedienungs- oder Montageanweisung erarbeiten
die erforderliche technische Dokumentation zusammenstellen (Statische Berechnungen, Stromlaufpläne, Risikobeurteilung, Bedienungsanleitung oder Montageanleitung etc.)
je nach Art der Maschine oder Anlage Konformitätserklärung oder Einbauerklärung ausstellen
je nach Art der Maschine oder Anlage CE-Kennzeichnung anbringen
bei Änderungen diese bewerten und je nach Ergebnis ein neues CE-Konformitätsbewertungsverfahren durchführen
Gerne unterstützen wir Sie bei den oben genannten Aufgaben!