Baustellensicherheit
Auf größeren Baustellen, auf denen mehrere Arbeiten gleichzeitig durchgeführt werden, entstehen schnell Gefährdungen, die nicht immer gleich ersichtlich sind.
Daher verlangt die Baustellenverordnung (BaustellV), dass bei Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, einen oder mehrere Koordinatoren zu bestellen sind.
Wir nehmen diese Aufgaben gerne wahr:
- Koordination der vorgesehenen Maßnahmen
- Ausarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)
- Erstellung der sog. "Unterlage"
- Koordinierung der allg. Grundsätze des Arbeitsschutzgesetzes
- ggf. Anpassung des SiGe-Plans
- Organisation der Arbeitgeber
- Koordination der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber
- Begehungen
- Berichterstattung an den Bauherrn